Vortrag

ESUG: Reformbestrebungen im Insolvenzrecht – Stärkung der Gläubigerautonomie

SAF Forderungsmanagement GmbH
14.12.2011, Berlin

Zur Zeit richtet sich der Fokus der insolvenzrechtlichen Diskussion auf den Regierungsentwurf für ein „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen” (ESUG).

Nach Ansicht der Verfasser des Regierungsentwurfes lege das geltende Recht der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, im Interesse einer Verbesserung von Sanierungschancen zu erreichen, dass Schuldner und Gläubiger in die Auswahl der maßgeblichen Akteure einbezogen werden und dass alle Beteiligten eine größere Planungssicherheit hinsichtlich des Ablaufs des Verfahrens erhalten.

Nutzen Sie zudem die Gelegenheit zum Dialog mit unserem Experten und anderen Teilnehmern und bringen Sie Ihre individuellen Fragestellungen ein.

Im Fokus: Veränderungen durch die Einführung des ESUG

  • Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
  • Geänderte Voraussetzungen für den Eigenantrag des Schuldners: Was ist zu beachten?
  • Vorschussanspruch des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Antragspflicht: Wann besteht die Zahlungsverpflichtung?
  • Vorläufiger Gläubigerausschuss: Pflichten, Risiken und Chancen der obligatorischen Bestellung
  • Auswahl des Insolvenzverwalters: Einbindung der Gläubiger in die Verwalterauswahl
  • Ausschlussgründe von möglichen Insolvenzverwaltern: Untergräbt das ESUG die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters?
  • “Dept-equity-swap” als Insolvenzplanvariante
  • Stärkung der Eigenverwaltung durch neues eigenständiges Sanierungsverfahren
Vortrag_Berlin_14.12.2011
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