Urteile

26. März 2009

Auswirkungen des Wegfalls des ausschließlichen Nutzungsrechts an einer Software auf ein einfaches Nutzungsrecht

Ein einfaches Nutzungsrecht, das sich von einem ausschließlichen Nutzungsrecht ableitet, erlischt nicht, wenn das ausschließliche Nutzungsrecht aufgrund eines wirksamen Rückrufs wegen Nichtausübung (§ 41 UrhG) erlischt.

BGH, Urteil vom 26. März 2009 – I ZR 153/06 – OLG Köln, LG Köln

Volltext der Entscheidung

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