Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Weitere Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung.
Die theoretischen Kenntnisse zur Erlangung der Bezeichnung Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht werden in einem anwaltsspezifischen Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfassen muss, vermittelt. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen nachzuweisen.
Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die Bearbeitung von 80 Fällen aus mindestens drei verschiedenen der im folgenden unter Nr. 1 und 2 dargestellten Bereichen zu führen, darin müssen mindestens 20 rechtsförmliche Verfahren sowie mindestens 20 Fälle, die die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder die Gründung oder Umwandlung von Gesellschaften zum Gegenstand haben, enthalten sein. Von den rechtsförmlichen Verfahren müssen fünf Fälle einen wesentlichen handelsrechtlichen und fünf Fälle einen wesentlichen gesellschaftsrechtlichen Bezug aufweisen; höchstens zehn Fälle dürfen solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit sein.
Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Materielles Handelsrecht, insbesondere das Recht des Handelsstandes (§§ 1 – 104 HGB) und der Handelsgeschäfte (§§ 343 – 406 HGB) sowie internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht,
2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere
a) das Recht der Personengesellschaften,
b) das Recht der Kapitalgesellschaften,
c) internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts
sowie der europäischen Aktiengesellschaft,
d) Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen,
e) Umwandlungsrecht,
f) Grundzüge des Bilanz – und Steuerrechts,
g)Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts,
3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht,
4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.