EU-Datenschutz-Paket: Wichtiger Schritt zur Modernisierung des Datenschutzes
Die heutigen Vorschläge der Europäischen Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen stellen nach Auffassung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar eine gute Grundlage dar, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten.
Peter Schaar: “Das Datenschutz-Paket bietet die Chance für einen europaweit wirksameren Schutz personenbezogener Daten. Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene aktiv für einen verbesserten Datenschutz einsetzt. Dies gilt insbesondere für den Datenschutz im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten. ”
“Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Internets begrüße ich es, dass die strengen Grundsätze des EU-Rechts generell auch dann gelten sollen, wenn sich Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern mit ihren Diensten an Bürger in der EU wenden, selbst wenn sie keine Niederlassung in Europa haben. ”
“Ebenfalls positiv sehe ich die Verpflichtung zur Verwendung datenschutzfreundlicher Technologien („Privacy by Design”) und Grundeinstellungen („Privacy by Default”). Für soziale Netzwerke bedeutet dies etwa, dass die Daten der Nutzer nicht von vornherein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, sondern nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Nutzer.”
“Angesichts der guten Erfahrungen in Deutschland begrüße ich es, dass die Kommission die Bestellung der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten europaweit verbindlich machen will. Der Entwurf sieht jedoch vor, dass nur Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen haben sollen. Für Deutschland hieße das, dass nur 0,3% der deutschen Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet würden. Ich trete daher für eine deutlich niedrigere Grenze ein. ”
“Ich begrüße ferner, dass die Datenschutzbehörden künftig EU-weit über einheitliche Sanktionsmöglichkeiten einschließlich der Verhängung empfindlicher Bußgelder verfügen sollen.”
Die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine EU-Datenschutzverordnung und eine Richtlinie für den Polizei- und Justizbereich müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union, in welchem die Mitgliedstaaten vertreten sind, verhandelt und im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. In Anbetracht der Komplexität beider Rechtsetzungsakte ist mit mehrjährigen Verhandlungen in Brüssel und Straßburg zu rechnen. Bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens behält die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG Geltung.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationbsfreiheit Nr. 2/2012 vom 25.01.2012)
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