Presse

27. Dezember 2011

BMF Schreiben: Veröffentlichung des BFH-Urteils I R 54, 55/10 zur grenzüberschreitenden Organschaft; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen

Am 27.12.2011 hat das Bundesministerium der Finanzen ein festgestellt, dass das Urteil vom 9. Februar 2011 – I R 54, 55/10 -, in dem der Bundesfinanzhof die Auffassung vertritt, dass eine inländische Kapitalgesellschaft im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmers als Organträger sein kann, nicht im Einklang mit der Auslegung des DBA-Diskriminierungsverbots durch die OECD-Mitgliedstaaten steht und über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden ist (Geschäftszeichen: IV C 2 – S 2770/11/10002; Dokumenten-Nr.: 2011/0965132).

Das Schreiben kann hier als PDF-Dokument abgerufen werden.

 

(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de, Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 27.12.2011)

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